AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kultur: Haus Dacheröden
Stand: April 2024
Vermieter:
Erfurter Herbstlese e.V., Anger 37, 99084 Erfurt;
vertreten d.d. Vereinsvorsitzenden Dirk Löhr
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Verein Erfurter Herbstlese e.V. vermietet dem Mieter im Literatur- und Bürgerhaus Dacheröden die im Angebot/der Auftragsbestätigung benannten Räumlichkeiten.
Der Vertragsgegenstand darf nur für den vereinbarten Vertragszweck unter Beachtung der Vertragsbedingungen und der behördlichen Auflagen genutzt werden.
§ 2 Mietdauer
Das Mietverhältnis umfasst den Zeitraum der Überlassung von der Übergabe an den Mieter bis zur Abnahme (Einschließlich Auf- und Abbau).
§ 3 Übergabe des Vertragsgegenstandes
Am Tag der Übergabe übernimmt der Mieter den Vertragsgegenstand in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand. Der Mieter erkennt den Zustand mit der Übergabe als vertragsgemäß an.
§ 4 Mietzins
Für die Überlassung ist die Miete entsprechend des Angebotes/der Auftragsbestätigung zu entrichten. Der Bruttobetrag wird dem Mieter unverzüglich nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt;
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Mietkosten der angefragten Räume und eventuell dazu gebuchten Leistungen, wie z.B. Technik und Personalkosten. Die genaue Auflistung dieser Posten wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Mietzins beinhaltet, sofern nicht anders vereinbart, die Kosten für Bestuhlung, Heizung, allgemeine Haus- und Raumbeleuchtung, sowie die Reinigung bei normaler Verschmutzung.
Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung stellt der Vermieter die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes dem Mieter ebenfalls in Rechnung.Der Vermieter behält sich vor eine Anzahlung vorab in Rechnung zu stellen.
§ 5 Pflichten des Mieters
Der Vertragsgegenstand ist zweckentsprechend zu behandeln.
Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Veranstaltungen keine rassistischen, nationalsozialistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Inhalte haben und dass nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird.
Es ist nicht gestattet, an den Wänden, Türen und Türrahmen Hinweisschilder, Dekorationselemente, o.ä. anzubringen.
Alle vom Mieter mitgebrachten Gegenstände sind so aufzustellen, dass keine Beschädigungen, gleich welcher Art, an dem Vertragsgegenstand entstehen.
Der Vertragsgegenstand ist in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke die erforderliche Genehmigung der Urheber bzw. der GEMA einzuholen. Er stellt den Vermieter von allen Ansprüchen frei, die im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung gegen den Mieter geltend gemacht werden.
Der Mieter verpflichtet sich, eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Haftungsbefreiungen zu Lasten des Vermieters sind nicht zulässig.
§ 6 Besondere Verhaltenspflichten
Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Bedienung von technischen Anlagen und Einrichtungen des Vertragsgegenstandes und ihr Anschluss an andere Anlagen und Einrichtungen nur durch das Personal des Vermieters oder von ihm ausdrücklich zugelassenen Firmen vorgenommen wird.
Der Mieter ist für den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung allein verantwortlich. Jedes Verhalten, das geeignet ist, andere mehr als den Umständen nach zu behindern oder zu belästigen, insbesondere durch Verursachung von Lärm ist zu unterlassen.
Deshalb dürfen Tonanlagen, Musikinstrumente u.ä. nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. Vor allem nach 22 Uhr ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.
§ 7 Hausrecht
Der Vermieter besitzt auch während der Veranstaltung das Hausrecht.
§ 8 Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
a. Rücktritt 30 – 15 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 %b. Rücktritt 14 – 2 Tage vor Beginn der Mietzeit: 75 %
c. danach und bei Nichterscheinen 100 %
Der Vermieter ist aus wichtigem Grund zum Rücktritt berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a. der Mieter gegen die Geschäftsbedingungen verstößt
b. der Vertragsgegenstand infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
c. durch die geplante Veranstaltung einer Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist.
§ 9 Haftung
Der Mieter trägt das Risiko für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung einschließlich deren Vor- und Nachbereitung.
Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die im Rahmen der Veranstaltung auftreten.
§ 10 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/ oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Rücktritt vom Mietvertrag bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabsprachen zwischen den Vertragsparteien wurden nicht vereinbart.
Gerichtsstand ist Erfurt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien entsprechen.